BayArena Guthabenkarte

Lieber Bayer 04-Fan,
hier kannst du das Guthaben deiner BayArena-Guthabenkarte abfragen. Am besten nutzt du dafür den QR-Code auf der Rückseite deiner Karte. Alternativ kannst du die Kartennummer deiner BayArena-Guthabenkarte auch hier eingeben. Die Nummer findest du auf der Kartenrückseite unten links.

Nutzungshinweise am Terminal

Die Verwendung der Guthabenkarte an den Zahlungsterminals zum Zwecke der Zahlung oder Aufladung erfolgt mittels dem auf der Karte befindlichen Magnetstreifen. Eine kontaktlose Zahlung ist mit der Guthabenkarte nicht möglich.

Es wird kein Pfand für die Guthabenkarte erhoben. Die Mindestaufladung beträgt 10,- €. Der maximale Aufladewert der Guthabenkarte beträgt 150,- €.

Bei technischen Problemen am Terminal kann sich der Karteninhaber umgehend mit der Aramark Restaurations GmbH, in der BayArena in Verbindung setzen.

Für schnelles und kontaktloses Zahlen ohne die Guthabenkarte kannst Du in der BayArena ganz bequem mit deiner Kreditkarte bezahlen. Auch mobiles Bezahlen ist an allen Kassen in der BayArena mit Apple Pay und Google Pay möglich.

Nutzungsbedingungen / AGB der Guthabenkarte

Nutzungsbedingungen (AGB) der Guthabenkarte zum Einsatz in der BayArena Leverkusen
(Stand: 27.04.2026)

Die Guthabenkarte ist ein von der Aramark Restaurations GmbH („Aramark") bereitgestelltes elektronisches Guthabensystem für die BayArena in Leverkusen. Mit dem Erwerb der Guthabenkarte kommt ein Vertrag zwischen Aramark und dem Karteninhaber über die Nutzung der Guthabenkarte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

1. Sonstige Vertragsbeziehungen

1.1 Der Eintrittskartenverkauf ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses, für den gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Für den Eintrittskartenverkauf ist die Aramark nicht verantwortlich. Der Erwerb der Guthabenkarte ohne Erwerb einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten der BayArena.

1.2 Nimmt der Karteninhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen in der BayArena.

2. Leistungsumfang

2.1 Mit der Guthabenkarte kann der Karteninhaber neben weiteren Zahlungsmöglichkeiten an Spieltagen von Bayer 04 Leverkusen und an weiteren für die Guthabenkarte freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der BayArena Leistungen der Gastronomie-Stationen innerhalb der BayArena („angeschlossenen Akzeptanzstellen") bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Guthabenkarte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.

2.2 Sollte eine Zahlung mit der Guthabenkarte aufgrund technischer Probleme oder Nichtlesbarkeit der Guthabenkarte nicht möglich sein, behalten sich Aramark bzw. die angeschlossenen Akzeptanzstellen vor, eine Zahlung mit der Guthabenkarte im Einzelfall abzulehnen.

2.3 Aramark schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der Guthabenkarte bezahlt werden können. Sofern eine Akzeptanzstelle von Aramark betrieben wird, kommt zwischen dem Karteninhaber und Aramark ein gesonderter Vertrag für die Abgabe der Speisen und Getränke an der Ausgabestelle zustande.

3. Erwerb

3.1 Die Guthabenkarte ist an den ausgewiesenen Stellen innerhalb der BayArena erhältlich.

3.2 Das Eigentum an der Guthabenkarte verbleibt bei Aramark. Die Guthabenkarte berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben.

4. Stationäre Aufladung

4.1 Die Guthabenkarte ist (wieder-) aufladbar. Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt EUR 150,00, der Mindestbetrag EUR 10,00. Die Kosten der Aufladung entsprechen dem Nennwert des vom Karteninhaber gewählten Aufladebetrags. Das Guthaben wird von Aramark treuhänderisch verwaltet.

4.2 Die Guthabenkarte kann ab Einlass bis zum offiziellen Veranstaltungsende an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der BayArena aufgeladen werden.

4.3 Das Guthaben auf der Guthabenkarte wird nicht verzinst.

5. Gültigkeitsdauer

Nicht genutztes Guthaben auf der Guthabenkarte verfällt grundsätzlich nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres der letztmaligen Aufladung gemäß §§195, 199 BGB. Es liegt in der Verantwortung des Karteninhabers nicht genutztes Guthaben rechtzeitig von Aramark in der BayArena zurückzufordern. Ab Eintritt der Verjährung erfolgt eine Rückerstattung in freiem Ermessen von Aramark und nur auf Kulanz. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Auszahlung mit Eintritt der Verjährung muss von Aramark nicht erfüllt werden, die Einrede der Verjährung wird hiermit reinvorsorglich erhoben.

6. Erstattung und Umbuchung von Kartenguthaben

Die Erstattung eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert erfolgt grundsätzlich in bar. Die Erstattung in Form einer Überweisung auf ein Konto oder eine Umbuchung des Kartenguthaben auf eine andere Fankarte von Aramark ist ausgeschlossen.

7. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

7.1 Der Karteninhaber hat die Guthabenkarte mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung oder Nichtlesbarkeit durch Verschmutzung zu schützen.

7.2 Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Guthabenkarte trägt der Karteninhaber. Die Berechtigung des Kartenbesitzers am Guthaben wird von den angeschlossenen Akzeptanzstellen nicht geprüft.

7.3 Eine Sperrung der Guthabenkarte ist aus technischen Gründen nicht möglich.

8. Haftung

8.1 Aramark übernimmt ausschließlich auf der Grundlage der zu Verfügung Stellung der Guthabenkarte keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Guthabenkarte bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen. Hierfür sind ausschließlich die Betreiber der Akzeptanzstellen verantwortlich.

8.2 Aramark, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Karteninhaber regelmäßig vertraut.

8.3 Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Für alle Leistungen ist die BayArena, Leverkusen alleiniger Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz von Aramark.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sollte eine Klausel teilweise unwirksam sein, berührt dies die übrigen Teile der Klausel nicht, solange der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils damit verloren ginge.